Um unsere Berufsphilosophie darzustellen, vorweg ein Auszug aus den standesrechtlichen Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes:

"Der Rechtsanwalt ist der durch seine rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung, seine Vertrauenswürdigkeit und Verschwiegenheit, seine Unabhängigkeit und die Bindung an sein Gewissen ausgezeichnete Berater, Beistand oder Vertreter seiner Partei in allen ihren öffentlichen und privaten Angelegenheiten, im besonderen auch als Verteidiger in Strafsachen. Seine Aufgabe ist die Wahrung, Verfolgung und Durchsetzung der ihm anvertrauten Interessen mit rechtmäßigen Mitteln."

Die so verstandene Rechtsanwaltschaft ist Grundlage unserer Berufsausübung.

Diese Berufseinstellung verbinden wir mit dem notwendigen wirtschaftlichen und juristischen Know-how, um jeweils im Einzelfall für unsere Klienten die besten Lösungen zu erarbeiten.

Um den besten Weg vorschlagen zu können, bedarf es nicht nur einer umfassenden juristischen Kompetenz, sondern auch der Fähigkeit, Sachverhalte umfassend zu erfassen, Beweismittel und Beweismöglichkeiten zu bedenken, die Entwicklung der Kostenseite zu beurteilen und am Ende Verfahrenschancen und Wirtschaftlichkeit bestmöglich abzuschätzen. Jedes Rechtsproblem ist individuell und bedarf in all seinen Einzelheiten einer oft komplexen Betrachtung und Einschätzung.

Die Philosophie der Anwaltskanzlei basiert auf der Spezialisierung und fachlichen Kompetenz der Rechtsanwälte, durch die eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant ermöglicht wird.

Die Qualität unserer Leistung sichern wir nicht nur durch den Einsatz modernster Rechtsdatenbanken und eine gut sortierte Fachbibliothek, sondern auch durch laufende Fortbildung im Interesse unserer Klienten.